Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte werden aus der Kaufpreissammlung und deren Auswertung abgeleitet. Sie werden seit 2022 vom neu gebildeten Gutachterausschuss „Ost“, mit Sitz in Waldshut-Tiengen festgelegt und geben die durchschnittlichen Lagewerte für Grundstücke unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands wider. Die aktuellen Bodenrichtwerte sind über das Zentrale Bodenrichtwertinfomationssystem in Baden-Würtemberg abrufbar.

Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert spiegelt nicht unmittelbar den Verkehrswert eines bestimmten Grundstücks wider. Deshalb können Schlüsse vom Bodenrichtwert auf den Verkehrswert eines zu bewertenden Grundstücks nur unter Berücksichtigung vorhandener Unterschiede in den wertbestimmenden Eigenschaften gezogen werden. Diese sind beispielsweise die Lage, der Entwicklungszustand, das Art und Maß der baulichen Nutzung, der Erschließungszustand, die Grundstücksgröße, der Grundstückszuschnitt sowie der Zeitfaktor.

Aus diesem Grund ersetzen die Bodenrichtwerte sowie die sonstigen Grundstücksmarktdaten die sachverständige Wertermittlung nicht. 

Auskünfte über Bodenrichtwerte kann jedermann bei der Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen, -Geschäftsstelle des Gutachterausschusses-, unter gga@waldshut-tiengen, oder Tel.: 07751 833-798 verlangen.