Volksbegehren - Landtag verkleinern
Dieses Volksbegehren verhindert einen XXL-Landtag
Aktuell läuft das Volksbegehren „Landtag verkleinern". Bürgerinnen und Bürger, die dieses Volksbegehren unterstützen wollen, können sich auf einer Liste im Bürgerbüro eintragen.
Aktuell läuft das Volksbegehren „Landtag verkleinern". Das Volksbegehren wurde vom Innenministerium am 10.06.2024 zugelassen. Ziel der Antragsteller ist, zu verhindern, dass der Landtag von derzeit 154 Abgeordneten durch die Wahlrechtsreform nicht über 200 Abgeordnete anwächst.
Vorschlag des Volksbegehrens
Die Antragsteller des Volksbegehrens befürchten, dass der Landtag mit derzeit 154 Abgeordneten durch die Wahlrechtsreform auf über 200 Abgeordnete anwachsen könnte. Der Gesetzesentwurf schlägt daher vor, die Wahlkreise in Baden-Württemberg auf 38 zu verkleinern und die Anzahl der Abgeordneten auf 68 zu begrenzen. Eine Verkleinerung des Landtags könne zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zu einer erheblichen Kostenreduktion beitragen, argumentieren die Verfechter des Begehrens.
Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten, an dem Volksbegehren teilzunehmen.
Wie lange läuft das Volksbegehren und wie kann man teilnehmen?
Freie Unterschriftensammlung
Vom 12.08.2024 bis 11.02.2025 findet die „freie Unterschriftensammlung" durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt.
Dies kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen: Durch Gespräche an der Haustür, durch Infostände oder durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der Verantwortlichen unter www.landtag-verkleinern.com
Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft wird. Die Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ende der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Amtliche Unterschriftensammlung
Vom 11.09.2024 bis 10.12.2024 findet zusätzlich noch die „amtliche Unterschriftensammlung" statt. Hier werden bei den Gemeinden Unterschriftslisten aufgelegt, in denen interessierte Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen können. Für Eintragungswillige wird eine Eintragungsliste im Einwohnermeldeamt Lottstetten zu den Öffnungszeiten bereitgehalten: